Dass man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden muss, wissen die meisten. Aber die wenigsten kennen die vollständige Liste der Behörden, die Sie informieren müssen — und was passiert, wenn Sie es nicht tun. Steuerpflicht, die weiterläuft. GEZ-Beiträge, die sich anhäufen. Kindergeld-Rückforderungen Jahre später.
Dieser Artikel gibt Ihnen den Überblick über alle fünf Behörden, die Sie kontaktieren müssen — und die richtige Reihenfolge.
Die Pflicht: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist die zentrale Pflicht — und gleichzeitig der Schlüssel für alle weiteren Schritte. Ohne Abmeldebescheinigung können Sie weder GEZ noch Krankenkasse kündigen.
§17 BMG (Bundesmeldegesetz): Wer aus seiner einzigen Wohnung in Deutschland auszieht, ist zur Abmeldung verpflichtet. Das gilt auch, wenn Sie keine neue Adresse in Deutschland haben.
Frist: Frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 Euro — in der Praxis wird es selten verhängt, aber Sie wollen es nicht darauf ankommen lassen.
Wie: Persönlich beim Bürgeramt oder per Post (mit formloser Vollmacht, wenn eine Vertrauensperson für Sie vorspricht). Einige Kommunen bieten mittlerweile Online-Abmeldung an.
Abmeldebescheinigung gut aufbewahren. Sie brauchen dieses Dokument für: Finanzamt, GEZ-Abmeldung, Krankenkassen-Kündigung, Kontoführung im Ausland und spätere Nachweise gegenüber deutschen Behörden. Machen Sie mindestens zwei Kopien.
Finanzamt: Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht
Mit der Abmeldung ändert sich Ihr steuerlicher Status grundlegend. Statt unbeschränkt steuerpflichtig (gesamtes Welteinkommen) werden Sie beschränkt steuerpflichtig — das Finanzamt besteuert dann nur noch Einkünfte mit deutschem Bezug (Mieteinnahmen, deutsche Rente, Gewerbebetrieb in Deutschland).
Wegzugsbesteuerung (§6 AStG): Halten Sie mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft, kann der Wegzug eine Besteuerung des fiktiven Veräußerungsgewinns auslösen — selbst wenn Sie nichts verkauft haben. Innerhalb der EU/EWR gibt es Stundungsmöglichkeiten, außerhalb wird sofort fällig.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Ziehen Sie in ein Niedrigsteuerland (unter 1/3 des deutschen Niveaus), greift §2 AStG: Fünf Jahre lang können bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland besteuert werden — auch wenn Sie dort keinen Wohnsitz mehr haben.
Steuerberatung ist Pflicht bei Vermögen über 100.000 €, Firmenbeteiligungen oder Einkünften aus mehreren Ländern. Die Kosten für eine Wegzugsberatung (500–2.000 €) sind ein Bruchteil dessen, was Fehler hier kosten können.
Rentenversicherung: Ansprüche sichern
Die gute Nachricht: Ihre eingezahlten Beitragszeiten gehen nicht verloren. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Rente grundsätzlich auch ins Ausland aus — mit einigen Einschränkungen außerhalb der EU.
Beitragszeiten bleiben erhalten: Egal, ob Sie 5 oder 25 Jahre eingezahlt haben — Ihre Ansprüche verfallen nicht durch den Wegzug. Auch die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) läuft nicht zurück.
Auszahlung im Ausland: Innerhalb der EU/EWR und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen erhalten Sie die volle Rente. In Ländern ohne Abkommen können bestimmte Zuschlagszeiten entfallen.
Freiwillige Weiterversicherung: Ab 96,72 € pro Monat (Mindestbeitrag 2026) können Sie freiwillig weiter einzahlen — sinnvoll, wenn Sie die 5-Jahres-Wartezeit noch nicht erfüllt haben oder höhere Ansprüche aufbauen wollen.
Kontakt: Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Servicetelefon: 0800 1000 4800 (kostenfrei aus Deutschland).
GEZ (Rundfunkbeitrag): Abmelden nicht vergessen
Der Rundfunkbeitrag (18,36 €/Monat) läuft weiter, bis Sie aktiv abmelden. Viele Auswanderer vergessen diesen Schritt — und erhalten Monate später Mahnungen an ihre alte Adresse.
Voraussetzung: Sie brauchen die Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt als Nachweis. Ohne dieses Dokument akzeptiert der Beitragsservice keine Abmeldung.
Wie: Online unter rundfunkbeitrag.de (Formular „Wohnung abmelden“) oder schriftlich an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Erstattung: Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Die Abmeldung gilt rückwirkend zum Datum auf der Abmeldebescheinigung.
Krankenversicherung: Was passiert automatisch?
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit der Abmeldung. Sie müssen aktiv kündigen und den Nachweis erbringen, dass Sie im Ausland krankenversichert sind oder dort wohnen. Erst dann endet die Beitragspflicht.
Private Krankenversicherung (PKV): Hier empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung. Damit sichern Sie sich das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu Ihren alten Konditionen zurückzukehren. Kosten: ca. 50–150 €/Monat je nach Tarif.
→ Mehr dazu im separaten Artikel: Krankenversicherung im Ausland
Was passiert, wenn Sie sich NICHT abmelden?
Konsequenzen einer unterlassenen Abmeldung:
- Steuerpflicht bleibt bestehen: Das Finanzamt geht weiterhin von unbeschränkter Steuerpflicht aus — Sie schulden Steuern auf Ihr Welteinkommen.
- GEZ läuft weiter: Beiträge häufen sich an, inklusive Säumniszuschläge und Vollstreckung.
- Doppelbesteuerung möglich: Ohne klaren steuerlichen Wegzug können zwei Länder gleichzeitig besteuern.
- Kindergeld-Rückforderung: Wird der tatsächliche Wohnsitz später bekannt, fordert die Familienkasse sämtliche Zahlungen zurück — mit Zinsen.
Die richtige Reihenfolge
Nicht alle Schritte können parallel laufen. Die Abmeldebescheinigung ist Voraussetzung für fast alles andere. Halten Sie sich an diese Reihenfolge:
- Einwohnermeldeamt — Abmeldebescheinigung ausstellen lassen (Basis für alles Weitere)
- Finanzamt — Steuerlichen Wegzug mitteilen, letzte Steuererklärung klären
- Krankenkasse — Kündigung mit Nachweis der Auslandsversicherung
- Rentenversicherung — Neue Adresse mitteilen, ggf. freiwillige Weiterversicherung beantragen
- GEZ — Abmeldung mit Kopie der Abmeldebescheinigung
- Weitere: KfZ-Abmeldung, Bankkonto (oder Umstellung auf Auslandskonto), laufende Verträge kündigen
Was dieser Artikel bewusst nicht enthält: Vorausgefüllte Abmeldeformulare, Musterbriefe ans Finanzamt, einen Steuer-Entscheidungsbaum für Ihre individuelle Situation. Das finden Sie im Auswander-Lotse.